{"id":2575,"date":"2026-03-18T10:54:05","date_gmt":"2026-03-18T10:54:05","guid":{"rendered":"https:\/\/apq-stage.wedeon.info\/?page_id=2575"},"modified":"2026-03-18T10:57:26","modified_gmt":"2026-03-18T10:57:26","slug":"agb-rental","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/apq-stage.com\/en\/agb-vermietung\/","title":{"rendered":"Terms and conditions of rental"},"content":{"rendered":"<hr>\n<div>\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) der apq stage GmbH f\u00fcr die Vermietung von B\u00fchnenpodesten und Zubeh\u00f6rteilen<\/strong><\/p>\n<\/p>\n<ol>\n<li><u>Allgemeines <\/u>\n<ul>\n<li>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (im Folgenden: AGB) der apq stage GmbH (im Folgenden: Vermieter) gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern im Sinne von \u00a7\u00a7 14, 310 Abs. 1 BGB und diesen gegen\u00fcber ausschlie\u00dflich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt. Die Bedingungen des Vermieters gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Mieters die Lieferung\/Vermietung an den Mieter vorbehaltlos durch den Vermieter ausgef\u00fchrt wird.<\/li>\n<li>Diese AGB gelten f\u00fcr alle zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossenen Mietvertr\u00e4ge \u00fcber bewegliche Sachen. Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr zuk\u00fcnftige Gesch\u00e4fte.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li><u>Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragspartner <\/u>\n<ul>\n<li>Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand f\u00fcr die vereinbarte Mietzeit gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu \u00fcberlassen. Der Mietpreis gilt f\u00fcr die angegeben Zeit auf der Auftragsbest\u00e4tigung. F\u00fcr die dar\u00fcber hinaus gehende Mietzeit bis zur R\u00fcckgabe des Mietgegenstands gem. Ziffer 10.3 wird taggenau abgerechnet, sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart worden ist.<\/li>\n<li>Der Mieter verpflichtet sich, seine Identit\u00e4t bei der \u00dcbernahme des Mietgegenstandes durch Vorlage eines g\u00fcltigen Personalausweises oder eines gleichwertigen Dokuments zur Identit\u00e4tspr\u00fcfung (z.B. g\u00fcltiger Reisepass) gegen\u00fcber den Angestellten des Vermieters und\/oder den jeweiligen Transportpersonen nachzuweisen, den Mietgegenstand nur vertrags- und bestimmungsgem\u00e4\u00df zu nutzen, die einschl\u00e4gigen Unfallverh\u00fctungs- und Arbeitsschutzbestimmungen zu beachten, den Mietgegenstand ordnungsgem\u00e4\u00df zu behandeln und bei Ablauf der Mietzeit ges\u00e4ubert zur\u00fcckzugeben sowie die vereinbarte Miete im Voraus oder, falls dies abweichend zwischen den Parteien vereinbart wurde, zum vereinbaren F\u00e4lligkeitstermin zu entrichten.<\/li>\n<li>Die zum jeweiligen Mietvertrag geh\u00f6renden Abbildungen, Verbrauchsangaben, Ma\u00dfangaben etc. sind nur N\u00e4herungsangaben, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"3\">\n<li><u>\u00dcbergabe des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters <\/u>\n<ul>\n<li>Der Vermieter \u00fcbergibt dem Mieter den Mietgegenstand in einem ordnungsgem\u00e4\u00dfen, einwandfreien und betriebsf\u00e4higen Zustand. Sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der Mietgegenstand durch den Mieter an dem vom Vermieter angegebenen Lagerort abzuholen. Mit der Abholung, auch wenn der Transport mit Fahrzeugen des Vermieters durchgef\u00fchrt werden sollte, gehen die Gefahren der Besch\u00e4digung, des Verlustes und die Gefahren der Bef\u00f6rderung auf den Mieter \u00fcber. Wird vereinbart, dass die Mietgegenst\u00e4nde durch den Vermieter gebracht werden, gehen die Gefahren mit der \u00dcbergabe an den Mieter \u00fcber.<\/li>\n<li>Kommt der Vermieter mit der \u00dcbergabe des Mietgegenstandes in Verzug, so kann der Mieter nur dann vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn er dem Vermieter zun\u00e4chst eine angemessene Nachfrist zur Bereitstellung des Mietgegenstandes gesetzt hat. Eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr das nicht rechtzeitige Bereitstellen des Mietgegenstandes kann der Mieter nur dann verlangen, wenn dem Vermieter f\u00fcr die nicht rechtzeitige Bereitstellung des Mietgegenstandes ein Verschulden zur Last f\u00e4llt. Die Entsch\u00e4digung ist begrenzt auf den t\u00e4glichen Nettomietpreis. Das Recht zum R\u00fccktritt aus anderen Gr\u00fcnden bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"4\">\n<li><u>Reservierung und Vorbestellung <\/u>\n<ul>\n<li>Es besteht die M\u00f6glichkeit, Mietgegenst\u00e4nde zu reservieren. Beim Vertragsschluss werden der Zeitpunkt und der Zeitraum, auf den sich die Reservierung bezieht und zu dem der Mietgegenstand f\u00fcr die Gegenpartei bereitsteht, schriftlich festgelegt. Falls der Mieter den reservierten Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und f\u00fcr den vereinbarten Zeitraum abnimmt, ist der Mieter dennoch zur Zahlung des vollst\u00e4ndigen Mietzinses verpflichtet. Ersparte Aufwendungen und etwaige alternative Mieteinnahmen sind vom Vermieter in Abzug zu bringen.<\/li>\n<li>Der Mieter kann unbeschadet vorstehender Bestimmung die Reservierung vor dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Mietgegenstands schriftlich gegen\u00fcber dem Vermieter stornieren. Der Mieter hat dann als pauschalierte Entsch\u00e4digung zu zahlen:<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>25 % der Nettovertragssumme (vereinbarter Mietpreis ohne MwSt.), wenn die Stornierung vor dem 30. Werktag vor dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Mietgegenstands erfolgt;<\/li>\n<li>50 % der Nettovertragssumme (vereinbarter Mietpreis ohne MwSt.), wenn die Stornierung zwischen dem 15. und 30. Werktag vor dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Mietgegenstands erfolgt;<\/li>\n<li>75 % der Nettovertragssumme (vereinbarter Mietpreis ohne MwSt.), wenn die Stornierung zwischen dem 5. und 15. Werktag vor dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Mietgegenstands erfolgt;<\/li>\n<li>100 % der Nettovertragssumme (vereinbarter Mietpreis ohne MwSt.), wenn die Stornierung nach dem 5. Werktag vor dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Mietgegenstands erfolgt. Der Mieter kann sich, sofern der Vermieter in diesen F\u00e4llen den pauschalierten Entsch\u00e4digungsbetrag einfordert, nicht auf den Einwand ersparter Aufwendungen des Vermieters berufen; ebenso ist der Einwand einer unterlassenen anderweitigen Vermietung ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"5\">\n<li><u>M\u00e4ngel des Mietgegenstandes <\/u>\n<ul>\n<li>Ein Mangel des Mietgegenstandes liegt dann vor, wenn die Tauglichkeit zum vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch aufgehoben oder eingeschr\u00e4nkt ist (fehlende Funktionstauglichkeit).<\/li>\n<li>Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei \u00dcbernahme zu pr\u00fcfen und festgestellte M\u00e4ngel sofort schriftlich zu r\u00fcgen.<\/li>\n<li>Eine \u00dcbergabe des Mietgegenstandes mit erkennbaren M\u00e4ngeln, welche den vorgesehenen Einsatz nicht unwesentlich beeintr\u00e4chtigen, kann nicht mehr ger\u00fcgt werden, wenn diese M\u00e4ngel nicht unverz\u00fcglich nach der Untersuchung dem Vermieter angezeigt werden. Unterl\u00e4sst der Mieter die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt und m\u00e4ngelfrei.<\/li>\n<li>Zeigt sich w\u00e4hrend der Mietzeit ein Mangel, so ist dieser dem Vermieter unverz\u00fcglich nach der Entdeckung schriftlich anzuzeigen; andernfalls gilt der Mietgegenstand auch in Ansehung eines sp\u00e4ter erkennbaren Mangels als vertragsgerecht.<\/li>\n<li>Die mangelhaften Teile eines Mietgegenstandes kann der Vermieter unentgeltlich nach billigem Ermessen ausbessern oder neu liefern. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter einen funktionellen gleichwertigen Mietgegenstand zur Verf\u00fcgung zu stellen oder den mangelhaften Mietgegenstand zu reparieren. Ein Mangel des Mietobjekts berechtigt nicht zum R\u00fccktritt vom Vertrag. Ein R\u00fccktrittsrecht besteht nur dann, wenn der Vermieter von seinem Recht zum Austausch des Mietgegenstandes keinen Gebrauch macht und zwei Reparaturversuche fehlgeschlagen sind. Das Recht zur Mietminderung bleibt unber\u00fchrt. Die Schadensersatzpflicht des Vermieters wegen eines Mangels am Mietgegenstand ist ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"6\">\n<li><u>Haftungsbegrenzung des Vermieters <\/u>\n<ul>\n<li>Bei der Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit haftet der Vermieter f\u00fcr eigene vors\u00e4tzliche oder fahrl\u00e4ssige Pflichtverletzungen sowie f\u00fcr Verschulden seiner Erf\u00fcllungsgehilfen und\/oder gesetzlichen Vertreter.<\/li>\n<li>Im \u00dcbrigen sind Schadensersatzanspr\u00fcche des Mieters gegen den Vermieter, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinen gesetzlichen Vertretern und\/oder Erf\u00fcllungsgehilfen einfache Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt. Die gilt jedoch nicht, wenn gegen wesentliche Vertragspflichten versto\u00dfen wird. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschr\u00e4nkt sich die Haftung des Vermieters auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.<\/li>\n<li>Im \u00dcbrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Soweit infolge unterlassener oder fehlerhafter Anleitung des Vermieters und\/oder seines Erf\u00fcllungsgehilfen bzw. gesetzlichen Vertreters der Mietgegenstand vom Mieter nicht vertragsgem\u00e4\u00df verwendet werden kann, gelten unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche des Mieters die Regelungen in den Ziffern 5 und 6 entsprechend.<\/li>\n<li>Die Geltendmachung von Schadensersatzanspr\u00fcchen gegen den Vermieter ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht unverz\u00fcglich durch den Mieter angezeigt worden ist. Der Mieter hat dem Vermieter alle angeforderten Informationen und Unterlagen, die den Schaden belegen, unaufgefordert zur Verf\u00fcgung zu stellen. Unterl\u00e4sst der Mieter den Nachweis durch die Vorlage den Schaden nachweisende Unterlagen und\/oder Dokumente, so entf\u00e4llt die Haftung des Vermieters auch dann, wenn er nach den vorstehenden Regelungen grunds\u00e4tzlich zum Ersatz verpflichtet w\u00e4re.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"7\">\n<li><u>Zahlung der Miete, Mietsicherheit <\/u>\n<ul>\n<li>Die vereinbarte Miete ist im Voraus oder, falls dies abweichend zwischen den Parteien vereinbart wurde, zum vereinbarten F\u00e4lligkeitstermin zu entrichten. Die Zahlung hat bargeldlos durch \u00dcberweisung auf ein durch den Vermieter anzugebendes Bankkonto des Vermieters zu erfolgen.<\/li>\n<li>Alle durch den Vermieter angegebenen Preise sind Nettopreise. Sie sind zahlbar zzgl. der jeweils g\u00fcltigen Umsatzsteuer.<\/li>\n<li>Der Vermieter hat Anspruch auf eine im Verh\u00e4ltnis zum Wert des Mietgegenstandes angemessene Kaution und\/oder eine gleichwertige Sicherheit. Einzelheiten hierzu werden im jeweiligen Mietvertrag gesondert geregelt. Falls der Mieter die Kaution nicht fristgerecht leistet, kann der Vermieter vom Vertrag zur\u00fccktreten, ohne dass es zun\u00e4chst einer Mahnung und\/oder Fristsetzung bedarf. Dem Vermieter bleibt in diesem Falle die Geltendmachung eines weiteren Schadens aus dem vertragswidrigen Verhalten des Mieters vorbehalten. Eine geleistete Kaution darf von Seiten des Mieters nicht als Vorauszahlung auf den f\u00e4lligen Mietzins oder als Schadenersatzbetrag aus einem Schadensfall verrechnet werden. Bei Beendigung des Mietverh\u00e4ltnisses ist der Vermieter berechtigt, die durch den Mieter zu zahlende Betr\u00e4ge mit der Kaution zu verrechnen. Die Kaution wird erstattet, wenn feststeht, dass der Mieter seine Verpflichtungen in vollem Umfang erf\u00fcllt hat.<\/li>\n<li>Ungeachtet einer etwaigen Sicherheit gem\u00e4\u00df Ziffer 7.3 tritt der Mieter seine Anspr\u00fcche gegen seine Auftraggeber, f\u00fcr deren Auftrag der Mietgegenstand verwendet wird, in H\u00f6he von 110% der Mietforderung des Mieters an den dies annehmenden Vermieter zur Sicherheit ab.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"8\">\n<li><u>Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltungsrecht, Abtretung <\/u>\n<ul>\n<li>Die Aufrechnung gegen Mietforderungen des Vermieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenforderungen des Mieters zul\u00e4ssig. Entsprechendes gilt f\u00fcr die Aus\u00fcbung etwaiger Zur\u00fcckbehaltungsrechte des Mieters.<\/li>\n<li>Der Vermieter ist berechtigt, seine Anspr\u00fcche gegen den Mieter abzutreten. Einem entgegenstehenden Abtretungsverbot wird durch den Vermieter widersprochen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"9\">\n<li><u>Sonstige Pflichten des Mieters <\/u>\n<ul>\n<li>Der Mieter ist verpflichtet und sichert zu, \u2022 den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln, vor \u00dcberbeanspruchung und dem Zugriff Dritter zu sch\u00fctzen; \u2022 sein Personal, seine Hilfskr\u00e4fte und\/oder andere Personen, die den Mietgegenstand im Auftrag und\/oder unter Verantwortung des Mieters bedienen, mit den an dem Mietgegenstand befestigten oder anderweitig \u00fcberreichten bzw. zur Verf\u00fcgung gestellten Bedienungsanleitungen und\/oder (sonstigen) vermieterseitigen Anleitungen vertraut zu machen und auf deren Beachtung hinzuwirken; \u2022 die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine Kosten vorzunehmen. Seite 1 von 2 Seite 2 von 2<\/li>\n<li>Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverz\u00fcglich jede Besch\u00e4digung der Mietsache w\u00e4hrend der Mietzeit anzuzeigen und den Mietgegenstand nach Besch\u00e4digung dem Vermieter vorzulegen. Der Vermieter ist im Falle der Besch\u00e4digung des Mietgegenstandes berechtigt, die Reparatur selbst auf Kosten des Mieters oder durch ein ausgew\u00e4hltes Fachunternehmen durchf\u00fchren zu lassen.<\/li>\n<li>Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen, nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen.<\/li>\n<li>Der Mieter verpflichtet sich zur Zahlung aller dem Vermieter entstehenden Aufwendungen, Steuern (einschlie\u00dflich Steuern f\u00fcr die Nutzung von \u00f6ffentlichen Fl\u00e4chen) und Bu\u00dfgelder im Zusammenhang mit der Verwendung des Mietgegenstands durch den Mieter oder Dritte.<\/li>\n<li>Falls dies aus rechtlichen Gr\u00fcnden notwendig ist, muss der Mieter auf eigene Kosten daf\u00fcr sorgen, dass er rechtzeitig vor der Lieferung des Mietgegenstands \u00fcber die erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen verf\u00fcgt.<\/li>\n<li>Der Mieter verpflichtet sich, Anspr\u00fcche Dritter in Bezug auf den Mietgegenstand auf eigene Kosten abzuwehren und den Vermieter sofort schriftlich hiervon zu unterrichten sowie den Vermieter von jeder Inanspruchnahme Dritter freizustellen, die in Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstandes steht.<\/li>\n<li>Eine Untervermietung und Bereitstellung an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag mit dem Mieter fristlos zu k\u00fcndigen und als Schadensersatz den vereinbarten Mietzins zu verlangen, falls der Mieter hiergegen verst\u00f6\u00dft. Der Schaden umfasst auch den Mehrerl\u00f6s, den der Mieter durch eine unberechtigte Untervermietung erzielt.<\/li>\n<li>Sollten Dritte durch Pf\u00e4ndung, Beschlagnahme oder aufgrund sonstiger behaupteter Anspr\u00fcche Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen oder befugt oder unbefugt den Mietgegenstand in Besitz nehmen, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverz\u00fcglich zu unterrichten; die Unterrichtung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Zugleich ist der Mieter verpflichtet, auf das Eigentum des Vermieters schriftlich hinzuweisen und dem Vermieter eine Abschrift dieses Hinweises zukommen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter s\u00e4mtliche Kosten zur Wiedererlangung des Mietgegenstandes zu ersetzen und auf Verlangen des Vermieters f\u00fcr die Rechtsverfolgungskosten einen angemessenen Vorschuss zu zahlen. Der Vermieter ist berechtigt, das Vertragsverh\u00e4ltnis au\u00dferordentlich und fristlos zu k\u00fcndigen, falls der Mieter die Rechte des Vermieters entsprechend den vorstehenden Bestimmungen nicht oder nicht ausreichend wahrnimmt.<\/li>\n<li>Die Geltendmachung weiterer Sch\u00e4den in den F\u00e4llen vorgenannter Vertragsverst\u00f6\u00dfe bleibt dem Vermieter vorbehalten.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"10\">\n<li><u>R\u00fcckgabe des Mietgegenstandes <\/u>\n<ul>\n<li>Der Mieter ist verpflichtet, die R\u00fcckgabe des Mietgegenstandes zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt unaufgefordert und auf seine Kosten bei dem Vermieter vorzunehmen. Die R\u00fcckgabe des Mietgegenstandes hat an den Vermieter bzw. dessen Angestellte oder eine sonstige zur Entgegennahme des Mietgegenstandes berechtigte Person zu erfolgen.<\/li>\n<li>Ist der Mietgegenstand f\u00fcr l\u00e4ngere Zeit (ohne Enddatum) \u00fcbergeben worden, so ist der Mieter verpflichtet, die beabsichtigte R\u00fccklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter mindestens zwei Werktage zuvor schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen (schriftliche Freimeldung). Bis zur endg\u00fcltigen Ablieferung bei dem Vermieter oder bis zur Abholung des Mietgegenstandes durch den Vermieter hat der Mieter die vertraglich vereinbarte Miete zu entrichten.<\/li>\n<li>Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsgem\u00e4\u00dfem Zustand an den Vermieter zur\u00fcckgegeben worden ist. Es z\u00e4hlt der Tag des Wareneingangs beim Vermieter.<\/li>\n<li>Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt an den Vermieter in dem Zustand zur\u00fcckgeben, in dem er den Mietgegenstand zu Beginn des Mietverh\u00e4ltnisses \u00fcbernommen hat. Der Mieter muss den Mietgegenstand gereinigt und wie beim Erhalt verpackt zur\u00fcckgeben. Zus\u00e4tzlicher Arbeitsaufwand infolge nicht erfolgter\/nicht ausreichender Verpackung und\/oder Reinigung kann dem Mieter durch den Vermieter in Rechnung gestellt werden.<\/li>\n<li>Der Mietgegenstand wird nach der R\u00fcckgabe im Unternehmen des Vermieters kontrolliert. Will der Mieter bei der Kontrolle anwesend sein, muss er dies dem Vermieter so rechtzeitig anzeigen, dass ein Termin f\u00fcr die Kontrolle (innerhalb von 24 Stunden nach R\u00fcckgabe) vereinbart werden kann.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<\/p>\n<ol start=\"11\">\n<li><u>Schaden und Verlust <\/u>\n<ul>\n<li>Der Mieter hat geeignete Ma\u00dfnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes zu treffen.<\/li>\n<li>Besch\u00e4digungen des Mietgegenstandes, die innerhalb des Zeitraumes der \u00dcberlassung des Mietgegenstandes an den Mieter entstehen, m\u00fcssen unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens aber innerhalb von 48 Stunden dem Vermieter schriftlich gemeldet werden.<\/li>\n<li>Im Falle des Diebstahls\/Verlustes des Mietgegenstandes ist der Mieter verpflichtet, unmittelbar nach der Entdeckung, sp\u00e4testens innerhalb von 24 Stunden dem Vermieter zu unterrichten und den Diebstahl unverz\u00fcglich bei der Polizei anzuzeigen. Danach hat der Mieter dem Vermieter eine Kopie der polizeilichen Anzeige vorzulegen. Als Enddatum des Mietvertrages gilt bei Verlust oder Diebstahl der Zeitpunkt, der laut polizeilicher Anzeige als Verlustdatum angegeben wurde. Das Mietverh\u00e4ltnis f\u00fcr weitere Gegenst\u00e4nde, die demselben Mietvertrag unterliegen, wird indes fortgesetzt.<\/li>\n<li>Im Falle von Diebstahl oder wirtschaftlichem Totalschaden des Mietgegenstandes verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter den Schaden zum Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Falls eine Reparatur des besch\u00e4digten Mietgegenstandes m\u00f6glich ist, verpflichtet sich der Mieter zur Erstattung des damit verbundenen Reparaturkostenaufwandes. Das Gleiche gilt f\u00fcr Besch\u00e4digung\/Diebstahl von Bauteilen und\/oder Zubeh\u00f6rteilen des Mietgegenstandes. Dar\u00fcber ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter alle weiteren dadurch entstandenen Sch\u00e4den haftbar (z.B. Sachverst\u00e4ndigenkosten, entgangener Gewinn) zu ersetzen.<\/li>\n<li>Wird ein verlorengegangener oder abhandengekommener Mietgegenstand sp\u00e4ter zur\u00fcckgegeben, so ist der Mieter verpflichtet, die Miete bis zum R\u00fcckgabedatum zu zahlen. In diesem Falle verrechnet der Vermieter den vom Mieter ggf. gezahlten Wiederbeschaffungswert mit der Miete.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"12\">\n<li><u>Sonstiges <\/u>\n<ul>\n<li>Alle Vertr\u00e4ge zwischen dem Vermieter und dem Mieter unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar (vorsorglich) unter vollst\u00e4ndigem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).<\/li>\n<li>Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag ist M\u00fcnchen.<\/li>\n<li>M\u00fcndliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen dieses Vertrages bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<\/p>\n<p>apq stage GmbH, M\u00e4rz 2026<\/p>\n<\/p>\n<\/div>\n<p><!--more--><br \/>\n<!-- {\"type\":\"layout\",\"children\":[{\"type\":\"section\",\"props\":{\"image_position\":\"center-center\",\"style\":\"default\",\"title_breakpoint\":\"xl\",\"title_position\":\"top-left\",\"title_rotation\":\"left\",\"vertical_align\":\"middle\",\"width\":\"default\"},\"children\":[{\"type\":\"row\",\"children\":[{\"type\":\"column\",\"props\":{\"image_position\":\"center-center\",\"position_sticky_breakpoint\":\"m\"},\"children\":[{\"type\":\"headline\",\"props\":{\"image_align\":\"left\",\"image_margin\":\"xsmall\",\"title_element\":\"h1\"},\"source_extended\":{\"props\":{\"content\":{\"query\":{\"name\":\"pages.singlePage\"},\"filters\":{\"cast\":\"\"},\"name\":\"title\"}}}},{\"type\":\"divider\",\"props\":{\"block_align\":\"center\",\"divider_element\":\"hr\",\"divider_style\":\"small\",\"margin_bottom\":\"large\",\"margin_top\":\"large\"},\"name\":\"APQ_Divider\"},{\"type\":\"text\",\"props\":{\"column_breakpoint\":\"m\",\"content\":\"\n\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) der apq stage GmbH f\u00fcr die Vermietung von B\u00fchnenpodesten und Zubeh\u00f6rteilen<\/strong><\/p>\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n<ol>\\n\n\n<li><u>Allgemeines <\/u>\\n\n\n<ul>\\n\n\n<li>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (im Folgenden: AGB) der apq stage GmbH (im Folgenden: Vermieter) gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern im Sinne von \u00a7\u00a7 14, 310 Abs. 1 BGB und diesen gegen\u00fcber ausschlie\u00dflich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt. Die Bedingungen des Vermieters gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Mieters die Lieferung\/Vermietung an den Mieter vorbehaltlos durch den Vermieter ausgef\u00fchrt wird.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Diese AGB gelten f\u00fcr alle zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossenen Mietvertr\u00e4ge \u00fcber bewegliche Sachen. Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr zuk\u00fcnftige Gesch\u00e4fte.<\/li>\n\n\\n<\/ul>\n\n\\n<\/li>\n\n\\n<\/ol>\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n<ol start=\\\"2\\\">\\n\n\n<li><u>Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragspartner <\/u>\\n\n\n<ul>\\n\n\n<li>Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand f\u00fcr die vereinbarte Mietzeit gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu \u00fcberlassen. Der Mietpreis gilt f\u00fcr die angegeben Zeit auf der Auftragsbest\u00e4tigung. F\u00fcr die dar\u00fcber hinaus gehende Mietzeit bis zur R\u00fcckgabe des Mietgegenstands gem. Ziffer 10.3 wird taggenau abgerechnet, sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart worden ist.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Der Mieter verpflichtet sich, seine Identit\u00e4t bei der \u00dcbernahme des Mietgegenstandes durch Vorlage eines g\u00fcltigen Personalausweises oder eines gleichwertigen Dokuments zur Identit\u00e4tspr\u00fcfung (z.B. g\u00fcltiger Reisepass) gegen\u00fcber den Angestellten des Vermieters und\/oder den jeweiligen Transportpersonen nachzuweisen, den Mietgegenstand nur vertrags- und bestimmungsgem\u00e4\u00df zu nutzen, die einschl\u00e4gigen Unfallverh\u00fctungs- und Arbeitsschutzbestimmungen zu beachten, den Mietgegenstand ordnungsgem\u00e4\u00df zu behandeln und bei Ablauf der Mietzeit ges\u00e4ubert zur\u00fcckzugeben sowie die vereinbarte Miete im Voraus oder, falls dies abweichend zwischen den Parteien vereinbart wurde, zum vereinbaren F\u00e4lligkeitstermin zu entrichten.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Die zum jeweiligen Mietvertrag geh\u00f6renden Abbildungen, Verbrauchsangaben, Ma\u00dfangaben etc. sind nur N\u00e4herungsangaben, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind.<\/li>\n\n\\n<\/ul>\n\n\\n<\/li>\n\n\\n<\/ol>\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n<ol start=\\\"3\\\">\\n\n\n<li><u>\u00dcbergabe des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters <\/u>\\n\n\n<ul>\\n\n\n<li>Der Vermieter \u00fcbergibt dem Mieter den Mietgegenstand in einem ordnungsgem\u00e4\u00dfen, einwandfreien und betriebsf\u00e4higen Zustand. Sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der Mietgegenstand durch den Mieter an dem vom Vermieter angegebenen Lagerort abzuholen. Mit der Abholung, auch wenn der Transport mit Fahrzeugen des Vermieters durchgef\u00fchrt werden sollte, gehen die Gefahren der Besch\u00e4digung, des Verlustes und die Gefahren der Bef\u00f6rderung auf den Mieter \u00fcber. Wird vereinbart, dass die Mietgegenst\u00e4nde durch den Vermieter gebracht werden, gehen die Gefahren mit der \u00dcbergabe an den Mieter \u00fcber.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Kommt der Vermieter mit der \u00dcbergabe des Mietgegenstandes in Verzug, so kann der Mieter nur dann vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn er dem Vermieter zun\u00e4chst eine angemessene Nachfrist zur Bereitstellung des Mietgegenstandes gesetzt hat. Eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr das nicht rechtzeitige Bereitstellen des Mietgegenstandes kann der Mieter nur dann verlangen, wenn dem Vermieter f\u00fcr die nicht rechtzeitige Bereitstellung des Mietgegenstandes ein Verschulden zur Last f\u00e4llt. Die Entsch\u00e4digung ist begrenzt auf den t\u00e4glichen Nettomietpreis. Das Recht zum R\u00fccktritt aus anderen Gr\u00fcnden bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n\n\\n<\/ul>\n\n\\n<\/li>\n\n\\n<\/ol>\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n<ol start=\\\"4\\\">\\n\n\n<li><u>Reservierung und Vorbestellung <\/u>\\n\n\n<ul>\\n\n\n<li>Es besteht die M\u00f6glichkeit, Mietgegenst\u00e4nde zu reservieren. Beim Vertragsschluss werden der Zeitpunkt und der Zeitraum, auf den sich die Reservierung bezieht und zu dem der Mietgegenstand f\u00fcr die Gegenpartei bereitsteht, schriftlich festgelegt. Falls der Mieter den reservierten Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und f\u00fcr den vereinbarten Zeitraum abnimmt, ist der Mieter dennoch zur Zahlung des vollst\u00e4ndigen Mietzinses verpflichtet. Ersparte Aufwendungen und etwaige alternative Mieteinnahmen sind vom Vermieter in Abzug zu bringen.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Der Mieter kann unbeschadet vorstehender Bestimmung die Reservierung vor dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Mietgegenstands schriftlich gegen\u00fcber dem Vermieter stornieren. Der Mieter hat dann als pauschalierte Entsch\u00e4digung zu zahlen:<\/li>\n\n\\n<\/ul>\n\n\\n<\/li>\n\n\\n<\/ol>\n\n\\n\n\n<ul>\\n\n\n<li>25 % der Nettovertragssumme (vereinbarter Mietpreis ohne MwSt.), wenn die Stornierung vor dem 30. Werktag vor dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Mietgegenstands erfolgt;<\/li>\n\n\\n\n\n<li>50 % der Nettovertragssumme (vereinbarter Mietpreis ohne MwSt.), wenn die Stornierung zwischen dem 15. und 30. Werktag vor dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Mietgegenstands erfolgt;<\/li>\n\n\\n\n\n<li>75 % der Nettovertragssumme (vereinbarter Mietpreis ohne MwSt.), wenn die Stornierung zwischen dem 5. und 15. Werktag vor dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Mietgegenstands erfolgt;<\/li>\n\n\\n\n\n<li>100 % der Nettovertragssumme (vereinbarter Mietpreis ohne MwSt.), wenn die Stornierung nach dem 5. Werktag vor dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Mietgegenstands erfolgt. Der Mieter kann sich, sofern der Vermieter in diesen F\u00e4llen den pauschalierten Entsch\u00e4digungsbetrag einfordert, nicht auf den Einwand ersparter Aufwendungen des Vermieters berufen; ebenso ist der Einwand einer unterlassenen anderweitigen Vermietung ausgeschlossen.<\/li>\n\n\\n<\/ul>\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n<ol start=\\\"5\\\">\\n\n\n<li><u>M\u00e4ngel des Mietgegenstandes <\/u>\\n\n\n<ul>\\n\n\n<li>Ein Mangel des Mietgegenstandes liegt dann vor, wenn die Tauglichkeit zum vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch aufgehoben oder eingeschr\u00e4nkt ist (fehlende Funktionstauglichkeit).<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei \u00dcbernahme zu pr\u00fcfen und festgestellte M\u00e4ngel sofort schriftlich zu r\u00fcgen.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Eine \u00dcbergabe des Mietgegenstandes mit erkennbaren M\u00e4ngeln, welche den vorgesehenen Einsatz nicht unwesentlich beeintr\u00e4chtigen, kann nicht mehr ger\u00fcgt werden, wenn diese M\u00e4ngel nicht unverz\u00fcglich nach der Untersuchung dem Vermieter angezeigt werden. Unterl\u00e4sst der Mieter die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt und m\u00e4ngelfrei.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Zeigt sich w\u00e4hrend der Mietzeit ein Mangel, so ist dieser dem Vermieter unverz\u00fcglich nach der Entdeckung schriftlich anzuzeigen; andernfalls gilt der Mietgegenstand auch in Ansehung eines sp\u00e4ter erkennbaren Mangels als vertragsgerecht.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Die mangelhaften Teile eines Mietgegenstandes kann der Vermieter unentgeltlich nach billigem Ermessen ausbessern oder neu liefern. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter einen funktionellen gleichwertigen Mietgegenstand zur Verf\u00fcgung zu stellen oder den mangelhaften Mietgegenstand zu reparieren. Ein Mangel des Mietobjekts berechtigt nicht zum R\u00fccktritt vom Vertrag. Ein R\u00fccktrittsrecht besteht nur dann, wenn der Vermieter von seinem Recht zum Austausch des Mietgegenstandes keinen Gebrauch macht und zwei Reparaturversuche fehlgeschlagen sind. Das Recht zur Mietminderung bleibt unber\u00fchrt. Die Schadensersatzpflicht des Vermieters wegen eines Mangels am Mietgegenstand ist ausgeschlossen.<\/li>\n\n\\n<\/ul>\n\n\\n<\/li>\n\n\\n<\/ol>\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n<ol start=\\\"6\\\">\\n\n\n<li><u>Haftungsbegrenzung des Vermieters <\/u>\\n\n\n<ul>\\n\n\n<li>Bei der Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit haftet der Vermieter f\u00fcr eigene vors\u00e4tzliche oder fahrl\u00e4ssige Pflichtverletzungen sowie f\u00fcr Verschulden seiner Erf\u00fcllungsgehilfen und\/oder gesetzlichen Vertreter.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Im \u00dcbrigen sind Schadensersatzanspr\u00fcche des Mieters gegen den Vermieter, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinen gesetzlichen Vertretern und\/oder Erf\u00fcllungsgehilfen einfache Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt. Die gilt jedoch nicht, wenn gegen wesentliche Vertragspflichten versto\u00dfen wird. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschr\u00e4nkt sich die Haftung des Vermieters auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Im \u00dcbrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Soweit infolge unterlassener oder fehlerhafter Anleitung des Vermieters und\/oder seines Erf\u00fcllungsgehilfen bzw. gesetzlichen Vertreters der Mietgegenstand vom Mieter nicht vertragsgem\u00e4\u00df verwendet werden kann, gelten unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche des Mieters die Regelungen in den Ziffern 5 und 6 entsprechend.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Die Geltendmachung von Schadensersatzanspr\u00fcchen gegen den Vermieter ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht unverz\u00fcglich durch den Mieter angezeigt worden ist. Der Mieter hat dem Vermieter alle angeforderten Informationen und Unterlagen, die den Schaden belegen, unaufgefordert zur Verf\u00fcgung zu stellen. Unterl\u00e4sst der Mieter den Nachweis durch die Vorlage den Schaden nachweisende Unterlagen und\/oder Dokumente, so entf\u00e4llt die Haftung des Vermieters auch dann, wenn er nach den vorstehenden Regelungen grunds\u00e4tzlich zum Ersatz verpflichtet w\u00e4re.<\/li>\n\n\\n<\/ul>\n\n\\n<\/li>\n\n\\n<\/ol>\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n<ol start=\\\"7\\\">\\n\n\n<li><u>Zahlung der Miete, Mietsicherheit <\/u>\\n\n\n<ul>\\n\n\n<li>Die vereinbarte Miete ist im Voraus oder, falls dies abweichend zwischen den Parteien vereinbart wurde, zum vereinbarten F\u00e4lligkeitstermin zu entrichten. Die Zahlung hat bargeldlos durch \u00dcberweisung auf ein durch den Vermieter anzugebendes Bankkonto des Vermieters zu erfolgen.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Alle durch den Vermieter angegebenen Preise sind Nettopreise. Sie sind zahlbar zzgl. der jeweils g\u00fcltigen Umsatzsteuer.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Der Vermieter hat Anspruch auf eine im Verh\u00e4ltnis zum Wert des Mietgegenstandes angemessene Kaution und\/oder eine gleichwertige Sicherheit. Einzelheiten hierzu werden im jeweiligen Mietvertrag gesondert geregelt. Falls der Mieter die Kaution nicht fristgerecht leistet, kann der Vermieter vom Vertrag zur\u00fccktreten, ohne dass es zun\u00e4chst einer Mahnung und\/oder Fristsetzung bedarf. Dem Vermieter bleibt in diesem Falle die Geltendmachung eines weiteren Schadens aus dem vertragswidrigen Verhalten des Mieters vorbehalten. Eine geleistete Kaution darf von Seiten des Mieters nicht als Vorauszahlung auf den f\u00e4lligen Mietzins oder als Schadenersatzbetrag aus einem Schadensfall verrechnet werden. Bei Beendigung des Mietverh\u00e4ltnisses ist der Vermieter berechtigt, die durch den Mieter zu zahlende Betr\u00e4ge mit der Kaution zu verrechnen. Die Kaution wird erstattet, wenn feststeht, dass der Mieter seine Verpflichtungen in vollem Umfang erf\u00fcllt hat.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Ungeachtet einer etwaigen Sicherheit gem\u00e4\u00df Ziffer 7.3 tritt der Mieter seine Anspr\u00fcche gegen seine Auftraggeber, f\u00fcr deren Auftrag der Mietgegenstand verwendet wird, in H\u00f6he von 110% der Mietforderung des Mieters an den dies annehmenden Vermieter zur Sicherheit ab.<\/li>\n\n\\n<\/ul>\n\n\\n<\/li>\n\n\\n<\/ol>\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n<ol start=\\\"8\\\">\\n\n\n<li><u>Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltungsrecht, Abtretung <\/u>\\n\n\n<ul>\\n\n\n<li>Die Aufrechnung gegen Mietforderungen des Vermieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenforderungen des Mieters zul\u00e4ssig. Entsprechendes gilt f\u00fcr die Aus\u00fcbung etwaiger Zur\u00fcckbehaltungsrechte des Mieters.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Der Vermieter ist berechtigt, seine Anspr\u00fcche gegen den Mieter abzutreten. Einem entgegenstehenden Abtretungsverbot wird durch den Vermieter widersprochen.<\/li>\n\n\\n<\/ul>\n\n\\n<\/li>\n\n\\n<\/ol>\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n<ol start=\\\"9\\\">\\n\n\n<li><u>Sonstige Pflichten des Mieters <\/u>\\n\n\n<ul>\\n\n\n<li>Der Mieter ist verpflichtet und sichert zu, \u2022 den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln, vor \u00dcberbeanspruchung und dem Zugriff Dritter zu sch\u00fctzen; \u2022 sein Personal, seine Hilfskr\u00e4fte und\/oder andere Personen, die den Mietgegenstand im Auftrag und\/oder unter Verantwortung des Mieters bedienen, mit den an dem Mietgegenstand befestigten oder anderweitig \u00fcberreichten bzw. zur Verf\u00fcgung gestellten Bedienungsanleitungen und\/oder (sonstigen) vermieterseitigen Anleitungen vertraut zu machen und auf deren Beachtung hinzuwirken; \u2022 die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine Kosten vorzunehmen. Seite 1 von 2 Seite 2 von 2<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverz\u00fcglich jede Besch\u00e4digung der Mietsache w\u00e4hrend der Mietzeit anzuzeigen und den Mietgegenstand nach Besch\u00e4digung dem Vermieter vorzulegen. Der Vermieter ist im Falle der Besch\u00e4digung des Mietgegenstandes berechtigt, die Reparatur selbst auf Kosten des Mieters oder durch ein ausgew\u00e4hltes Fachunternehmen durchf\u00fchren zu lassen.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen, nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Der Mieter verpflichtet sich zur Zahlung aller dem Vermieter entstehenden Aufwendungen, Steuern (einschlie\u00dflich Steuern f\u00fcr die Nutzung von \u00f6ffentlichen Fl\u00e4chen) und Bu\u00dfgelder im Zusammenhang mit der Verwendung des Mietgegenstands durch den Mieter oder Dritte.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Falls dies aus rechtlichen Gr\u00fcnden notwendig ist, muss der Mieter auf eigene Kosten daf\u00fcr sorgen, dass er rechtzeitig vor der Lieferung des Mietgegenstands \u00fcber die erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen verf\u00fcgt.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Der Mieter verpflichtet sich, Anspr\u00fcche Dritter in Bezug auf den Mietgegenstand auf eigene Kosten abzuwehren und den Vermieter sofort schriftlich hiervon zu unterrichten sowie den Vermieter von jeder Inanspruchnahme Dritter freizustellen, die in Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstandes steht.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Eine Untervermietung und Bereitstellung an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag mit dem Mieter fristlos zu k\u00fcndigen und als Schadensersatz den vereinbarten Mietzins zu verlangen, falls der Mieter hiergegen verst\u00f6\u00dft. Der Schaden umfasst auch den Mehrerl\u00f6s, den der Mieter durch eine unberechtigte Untervermietung erzielt.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Sollten Dritte durch Pf\u00e4ndung, Beschlagnahme oder aufgrund sonstiger behaupteter Anspr\u00fcche Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen oder befugt oder unbefugt den Mietgegenstand in Besitz nehmen, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverz\u00fcglich zu unterrichten; die Unterrichtung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Zugleich ist der Mieter verpflichtet, auf das Eigentum des Vermieters schriftlich hinzuweisen und dem Vermieter eine Abschrift dieses Hinweises zukommen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter s\u00e4mtliche Kosten zur Wiedererlangung des Mietgegenstandes zu ersetzen und auf Verlangen des Vermieters f\u00fcr die Rechtsverfolgungskosten einen angemessenen Vorschuss zu zahlen. Der Vermieter ist berechtigt, das Vertragsverh\u00e4ltnis au\u00dferordentlich und fristlos zu k\u00fcndigen, falls der Mieter die Rechte des Vermieters entsprechend den vorstehenden Bestimmungen nicht oder nicht ausreichend wahrnimmt.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Die Geltendmachung weiterer Sch\u00e4den in den F\u00e4llen vorgenannter Vertragsverst\u00f6\u00dfe bleibt dem Vermieter vorbehalten.<\/li>\n\n\\n<\/ul>\n\n\\n<\/li>\n\n\\n<\/ol>\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n<ol start=\\\"10\\\">\\n\n\n<li><u>R\u00fcckgabe des Mietgegenstandes <\/u>\\n\n\n<ul>\\n\n\n<li>Der Mieter ist verpflichtet, die R\u00fcckgabe des Mietgegenstandes zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt unaufgefordert und auf seine Kosten bei dem Vermieter vorzunehmen. Die R\u00fcckgabe des Mietgegenstandes hat an den Vermieter bzw. dessen Angestellte oder eine sonstige zur Entgegennahme des Mietgegenstandes berechtigte Person zu erfolgen.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Ist der Mietgegenstand f\u00fcr l\u00e4ngere Zeit (ohne Enddatum) \u00fcbergeben worden, so ist der Mieter verpflichtet, die beabsichtigte R\u00fccklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter mindestens zwei Werktage zuvor schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen (schriftliche Freimeldung). Bis zur endg\u00fcltigen Ablieferung bei dem Vermieter oder bis zur Abholung des Mietgegenstandes durch den Vermieter hat der Mieter die vertraglich vereinbarte Miete zu entrichten.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsgem\u00e4\u00dfem Zustand an den Vermieter zur\u00fcckgegeben worden ist. Es z\u00e4hlt der Tag des Wareneingangs beim Vermieter.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt an den Vermieter in dem Zustand zur\u00fcckgeben, in dem er den Mietgegenstand zu Beginn des Mietverh\u00e4ltnisses \u00fcbernommen hat. Der Mieter muss den Mietgegenstand gereinigt und wie beim Erhalt verpackt zur\u00fcckgeben. Zus\u00e4tzlicher Arbeitsaufwand infolge nicht erfolgter\/nicht ausreichender Verpackung und\/oder Reinigung kann dem Mieter durch den Vermieter in Rechnung gestellt werden.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Der Mietgegenstand wird nach der R\u00fcckgabe im Unternehmen des Vermieters kontrolliert. Will der Mieter bei der Kontrolle anwesend sein, muss er dies dem Vermieter so rechtzeitig anzeigen, dass ein Termin f\u00fcr die Kontrolle (innerhalb von 24 Stunden nach R\u00fcckgabe) vereinbart werden kann.<\/li>\n\n\\n<\/ul>\n\n\\n<\/li>\n\n\\n<\/ol>\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n<ol start=\\\"11\\\">\\n\n\n<li><u>Schaden und Verlust <\/u>\\n\n\n<ul>\\n\n\n<li>Der Mieter hat geeignete Ma\u00dfnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes zu treffen.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Besch\u00e4digungen des Mietgegenstandes, die innerhalb des Zeitraumes der \u00dcberlassung des Mietgegenstandes an den Mieter entstehen, m\u00fcssen unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens aber innerhalb von 48 Stunden dem Vermieter schriftlich gemeldet werden.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Im Falle des Diebstahls\/Verlustes des Mietgegenstandes ist der Mieter verpflichtet, unmittelbar nach der Entdeckung, sp\u00e4testens innerhalb von 24 Stunden dem Vermieter zu unterrichten und den Diebstahl unverz\u00fcglich bei der Polizei anzuzeigen. Danach hat der Mieter dem Vermieter eine Kopie der polizeilichen Anzeige vorzulegen. Als Enddatum des Mietvertrages gilt bei Verlust oder Diebstahl der Zeitpunkt, der laut polizeilicher Anzeige als Verlustdatum angegeben wurde. Das Mietverh\u00e4ltnis f\u00fcr weitere Gegenst\u00e4nde, die demselben Mietvertrag unterliegen, wird indes fortgesetzt.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Im Falle von Diebstahl oder wirtschaftlichem Totalschaden des Mietgegenstandes verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter den Schaden zum Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Falls eine Reparatur des besch\u00e4digten Mietgegenstandes m\u00f6glich ist, verpflichtet sich der Mieter zur Erstattung des damit verbundenen Reparaturkostenaufwandes. Das Gleiche gilt f\u00fcr Besch\u00e4digung\/Diebstahl von Bauteilen und\/oder Zubeh\u00f6rteilen des Mietgegenstandes. Dar\u00fcber ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter alle weiteren dadurch entstandenen Sch\u00e4den haftbar (z.B. Sachverst\u00e4ndigenkosten, entgangener Gewinn) zu ersetzen.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Wird ein verlorengegangener oder abhandengekommener Mietgegenstand sp\u00e4ter zur\u00fcckgegeben, so ist der Mieter verpflichtet, die Miete bis zum R\u00fcckgabedatum zu zahlen. In diesem Falle verrechnet der Vermieter den vom Mieter ggf. gezahlten Wiederbeschaffungswert mit der Miete.<\/li>\n\n\\n<\/ul>\n\n\\n<\/li>\n\n\\n<\/ol>\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n<ol start=\\\"12\\\">\\n\n\n<li><u>Sonstiges <\/u>\\n\n\n<ul>\\n\n\n<li>Alle Vertr\u00e4ge zwischen dem Vermieter und dem Mieter unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar (vorsorglich) unter vollst\u00e4ndigem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).<\/li>\n\n\\n\n\n<li>Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag ist M\u00fcnchen.<\/li>\n\n\\n\n\n<li>M\u00fcndliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen dieses Vertrages bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<\/li>\n\n\\n<\/ul>\n\n\\n<\/li>\n\n\\n<\/ol>\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n\n\n\\n\n\n<p>apq stage GmbH, M\u00e4rz 2026<\/p>\n\n\\n\n\n\n\n\",\"margin_bottom\":\"default\",\"margin_top\":\"default\"}}]}]}],\"name\":\"Impressum\"}],\"version\":\"5.0.20\"} --><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) der apq stage GmbH f\u00fcr die Vermietung von B\u00fchnenpodesten und Zubeh\u00f6rteilen Allgemeines Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (im Folgenden: AGB) der apq stage GmbH (im Folgenden: Vermieter) gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern im Sinne von \u00a7\u00a7 14, 310 Abs. 1 BGB und diesen gegen\u00fcber ausschlie\u00dflich. 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